Kabelauf-
bauschächte

Ein Kabelaufbauschacht besteht komplett aus:

  • Schachtabdeckung
  • Schachtkörper
  • Bodenplatte
  • ggf. mit Zubehörteilen

Die Fertigung der Schachtrahmen und Bodenplatten erfolgt entsprechend EBA-Zulassung 21.52-21 izbia/001- 2101#003-(011/08-TYP). Die Fertigung der Schachtabdeckungen erfolgt entsprechend EBA-Zulassung 21.52 Ibzb (028/06).

 

Wissenswertes über Kabelaufbauschächte von RAILBETON:

Bemessung:
Die Schachtrahmen der Kabelaufbauschächte Gr. II – IX sind nach EC1 Teil 2 für LM71 bemessen. Die Auslegung der zulässigen Belastung Schachtabdeckungen / Deckel erfolgt nach DIN EN 124-1. Hier ist jedoch zu beachten, dass ein Einsatz in öffentlichen Verkehrsflächen nicht zulässig ist. Die Schachtabdeckungen sind generell nicht für eine dynamische Beanspruchung ausgelegt.

Einbau:
Der Einbau der Schächte darf bis zu einem minimalen Abstand von 20 cm vor Kopf Schwelle eingebaut werden. Die maximale Einbautiefe darf für die Schächte der Größen II-IV pauschal 2,30 m und für die Schächte der Größen V-X 4,00 m betragen. Für Schächte größerer Tiefen ist hier eine Sonderbemessung erforderlich. Diese kann auftragsbezogen für das entsprechende Bauvorhaben kostenpflichtig erstellt werden.

Sonderschachtrahmen:

Schachtrahmen mit einer Bauhöhe größer 400 mm werden als Sonderanfertigung speziell nach örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen geplant und produziert. Alle Aussparungen werden in der benötigten Größe und Form vorgefertigt ausgeführt. Für diese Rahmen werden keine Sollbruchstellen vorgesehen.

Setzen der Schachtrahmen:

Das Setzen der Rahmen erfolgt über eine Mörtelfuge. Das „trockene“ Aufeinandersetzen der Schachtrahmen und nachträgliche Abdichten mit Brunnenschaum muss entsprechend mit dem AG abgestimmt werden. Die Ausführung der Fuge ist nicht Bestandteil der vorliegenden Zulassung. Erfolgt eine Befahrung der Schächte, ist dies jedoch generell nicht zulässig.

Kabeleinführung:
Die Kabeleinführung kann über Einführungselemente oder Einführungsbausätze erfolgen. Dazu werden die Bereiche der Sollbruchstellen 62 x 18 cm herausgetrennt. Regulär kann somit eine max. Öffnung von 62 x 36 cm hergestellt werden. Werden größere Einführungsöffnungen benötigt, werden Sonderschachtrahmen erforderlich.

Der Sonderschachtrahmen wird wie folgt definiert:

Aussparung an mehreren Seiten des Schachtrahmens können nur generell unten oder oben angeordnet werden, ein Wechsel ist nicht möglich. Durch die Festlegung der erforderlichen Höhe der Aussparung, wird gleichzeitig die Rahmenhöhe festgelegt. Die max. zulässige Aussparungshöhe beträgt 40 cm in Sonderfällen 50 cm. Die erforderliche Höhe des umlaufenden Rahmens beträgt 25 cm. Die max. Aussparungsbreite wird über das lichte Innenmaß abzüglich 20 cm geregelt. Sonderrahmenhöhen sind in 500, 600, 700, 800 und max. 900 mm erhältlich. Letzteres ist in Abhängigkeit der Einbausituation werkseitig zu prüfen.

Beispiel: erf. Schachtrahmen für Querung DN700

  • Rahmen mit AU oben und unten gegenüberliegend, somit ergibt sich eine erf. Höhe der Aussparung zu 350 mm
  • Zuzüglich der Höhe des umlaufenden Rahmens ergibt sich eine Rahmenhöhe von: 25 cm + 35 cm = 60 cm