Verlängerung der Konformitätsbestätigung für Kabeltröge und Aufbauschächte

Dienstag, 09.01.2024

Die DB Netz AG verlängert die Konformitätsbestätigung für Kabeltröge und Kabelaufbauschächte von RAILBETON bis 30.06.2024.
Kabeltröge aus Beton der Größen I, II, III und IV (mit innenliegendem Deckelauflagerfalz) und der Größen 0, I, II, III, IV und V (mit flachliegenden Deckeln) dürfen eingesetzt werden, soweit sie den Anforderungen der Richtzeichnungen des BZA München entsprechen. Des Weiteren gilt die Bestätigung auch für die Kabelaufbauschächte aus Stahlbetonfertigteilen der Größen II, III, IV, V, VII, IX und X.

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